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Ein Zuckerchen …

Von vielen Anwendern nicht so wirklich wahrgenommen, hatte Oracle bereits im Oktober End-Daten für den Support von Technologie-Produkten angepasst. Die DOAG Konferenz bot natürlich eine ausgezeichnete Möglichkeit, nochmals explizit darauf hinzuweisen.

Wichtig dabei voraussichtlich für viele Anwender der Oracle 11gR2: Der „Extended Support“ endet erst im Dezember 2020 statt bereits im Januar 2018, wenn es bei den Standard-Zyklen für Premier und Extended Support geblieben wäre.[1] Und mehr noch: der grundsätzlich kostenpflichtige Extended Support bleibt bis Mai 2017 ohne Zusatzkosten[2].

Da die Version 11gR2 auch als letztes „Major Release“den Oracle Warehouse Builder (OWB) enthält, dürften sich insbesondere all diejenigen Anwender freuen, die sich in den letzten Jahren für dessen Einsatz als ETL-Tool bewusst entschieden haben.

Zuckerbrot und …

Seit Sommer 2014 sind Anwender des Oracle-RDBMS verunsichert, wenn sie ihre Virtualisierung nicht mit der Oracle-VM, sondern der weiter verbreiteten VMware realisiert haben. In Kürze: es drohen deutlich höhere Lizenzkosten, da Oracle mit einem Upgrade auf die Versionen VMware vSphere 5.1 und 5.5 einen deutlich gestiegenen Lizenzbedarf sieht.

Hintergrund: Ab der Version 5.1 ist es möglich, VMs innerhalb eines vCenters über Clustergrenzen hinweg zur Laufzeit zu verschieben. War der Anwender bisher ausreichend  lizenziert, wenn er alle CPUs des Clusters unter vSphere 5.0 lizenziert hatte, so muss er mit einem Upgrade von VMware auf 5.1 alle CPUs des gesamten vCenter in die Lizenzierung einbeziehen. Auch wenn er nach dem Upgrade faktisch nichts anderes nutzt als bisher.

Dieses „Bedrohungs-Szenario“ existiert auch bei einem  von uns aktiv betreuten Kunden. Einerseits wurde in vSphere 5.0 ein nicht dokumentiertes „Feature“ entdeckt, weshalb ein Workaround implementiert werden musste, um die gewünschte Funktionalität annähernd zu erreichen. Andererseits haben unsere Tests ergeben, dass die Version 5.1 diesen Workaround überflüssig macht.  Allerdings um den Preis einer Verdreifachung der Lizenzkosten für die Oracle-Lizenz.

Im Mai 2015 wurde die Situation nochmals verschärft, indem Oracle nunmehr bei vSphere-Versionen

Oracle steht auf dem Standpunkt, dass keine Änderung an den Lizenzbedingungen vorliegt. Wenn die Software eines Drittanbieters erweiterte Nutzungsmöglichkeiten für das RDBMS biete, dann müsse die Lizenz eben entsprechend der bereits zuvor geltenden Regeln an diese erweiterten Möglichkeiten angepasst werden.

Trotz wachsender Unzufriedenheit der Anwender, Gesprächen der DOAG mit der Führung von Oracle Deutschland war bisher keine Bewegung in dieser Situation zu verspüren.

Wer aber am 17.11., dem ersten Tag der diesjährigen DOAG Konferenz, der Keynote von Frank Obermeier, seit Februar neuer Country Leader Oracle Deutschland, lauschte, vernahm ungewöhnlich moderate und auch deutliche Töne. Ich bin mir im Nachhinein sogar nicht mehr ganz sicher, ob ich wirklich „Fehler, die in der Vergangenheit gemacht wurden“ vernommen habe.

Und tatsächlich, am 18.11. gab es eine Zusammenkunft der Führungen von DOAG, SOUG, AOUG und Oracle mit sehr positivem Ergebnis. Andrew Mendelsohn, Executive VP Database Server Technologies bei Oracle, stellte einen Lösungsansatz in Aussicht: Wer seine virtuelle Infrastruktur durch den Einsatz von VLAN-Technologie in logische Gruppen segmentiert und diese einzeln durch Oracle abnehmen lässt, hat gute Chancen, dass die Lizenzierung der Hosts innerhalb der VLAN-Grenzen als regelkonform akzeptiert wird.

Das ist zwar noch ein Stück weg von einer einfachen und allgemein gültigen Lösung, aber es ist zweifelsfrei ein großer Schritt in die richtige Richtung.

… und Zuckerbrot ist alle!

Seit dem 1. Dezember 2015 steht nur noch die Standard Edition 2 (SE2), Version 12.1.0.2, zum Download zur Verfügung. Diese ersetzt sowohl die bisherige SE als auch die SE1. Zusammenfassung der Auswirkungen: Geringerer Lizenzumfang bei höheren Kosten und verkürztem Premier Support.

Wenn Sie bisher die SE1 auf Prozessorbasis lizenziert haben, dann planen Sie schon mal eine Verdreifachung der Lizenzkosten ein. Wenn Sie bisher die SE lizenzkonform auf einem Server mit vier Sockeln betrieben haben, dann schauen Sie sich schon mal nach neuer Hardware um. Die SE2 kann nur noch auf Servern mit max. 2 Sockeln lizenziert werden.

Die SE und SE1 erschienen im Juni 2013. Zu diesem Zeitpunkt wurde mindestens 5 Jahre Premier Support vereinbart. Nach aktuellem Stand soll dieser nun aber bereits im August 2016 enden, also fast 2 Jahre früher. Im Kaufrecht würde man hier vom Fehlen ein sogenannten. „zugesicherten Eigenschaft“ des Produkts sprechen und entsprechende Rechte des Käufers ableiten. Im Lizenzrecht ist der Sachverhalt etwas komplexer, dennoch gibt es offensichtlich Überlegungen zur Vorbereitung einer Klage. Zuverlässigkeit als Basis für Investitionsschutz jedenfalls sieht anders aus.

Und die Gewinner? Wir können bisher 2 Szenarien ausmachen:

  1. Wenn Sie bisher die SE1 einsetzen, zwischenzeitlich aber doch feststellen, dass ein RAC Vorteile bringen würde. Nach dem Upgrade steht Ihnen ein 2-Knoten-RAC mit max. 8 Threads je Knoten als Option offen.
  1. Wenn Sie sich bisher nicht entscheiden konnten, ob die SE1 oder die Oracle Cloud die bessere und/oder günstigere Lösung für Ihr Unternehmen ist. Durch den Wegfall der günstigen „Einstiegsdroge“ SE1 wird die Entscheidung deutlich vereinfacht und im Sinne der strategischen Ausrichtung von Oracle in Richtung Cloud beeinflusst.

Es sei denn, Sie hätten noch weitere Alternativen verfügbar: analog zu noSQL dann eben noORACLE.

 

 

[1] Quelle: http://www.oracle.com/us/support/library/lifetime-support-technology-069183.pdf

[2] Quelle: Oracle Software Technical Support Policies, Stand 1. Dezember 2015, Seite 6 http://www.oracle.com/us/support/library/057419.pdf

Quelle: Foto by Fotolia, Urheber: fotomek

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