Nur eine von vielen Meldungen in der letzten Zeit: Munich Re baut globale Big-Data-Plattform.[1] Der Rückversicherer will noch stärker von der Auswertung interner und externer Daten profitieren und baut dazu auf eine Big-Data-Plattform auf Hadoop-Basis. Die neue Plattform greift auf verschiedene interne und externe Datenquellen zu und speichert Material, um verschiedene Transformationen an Daten durchzuführen und gleichzeitig auch extrem große Datenmengen zu analysieren.
Nun hat man ja mit einem Rückversicherer zunächst einmal nichts zu tun. Was machen beispielsweise die Versicherer?
Die ersten sogenannten Telemetrie-Tarife für KFZ-Versicherungen sind bereits auf dem Markt. Dabei bestimmt die (protokollierte) Fahrweise des Versicherungsnehmers die Höhe der Versicherungsprämie. Gut, die ersten Versuche wurden bereits wieder kassiert[2], aber weitere werden folgen.
Sie denken: Keine App, keine Blackbox der Versicherung, Standortdienste im Smartphone abgeschaltet etc. und Sie sind auf der sicheren Seite?
Werfen Sie doch mal einen Blick in die „Allgemeinen Versicherungsbedingungen“ (AVB) Ihrer Krankenversicherung. Unter dem Paragraphen Einschränkung der Leistungspflicht werden Sie dort diese oder eine vergleichbare Formulierung finden: Keine Leistungspflicht besteht ( ) für auf Vorsatz beruhende Krankheiten und Unfälle einschließlich deren Folgen sowie für Entziehungsmaßnahmen einschließlich Entziehungskuren.
Wie schön waren doch die analogen Zeiten: Nachdem die Erziehungsberechtigte, offensichtlich zum wiederholten Male und mit mittlerweile sich überschlagender Stimme, gerufen hatte, antworteten Sie lässig (Vorläufer von cool in den 70ern): Ich versteh nix, das Radio ist so laut. Und drehten grinsend den analogen Lautstärkeregler in einem Schwung runter auf Zimmerlautstärke.
Mangels Internet, Social Media und ähnlicher Errungenschaften des digitalen Zeitalters bekam davon niemand außerhalb des Hauses etwas davon mit.
Na gut, manchmal auch noch die Nachbarn. Aber deren Zeugnis wäre heute sicherlich nicht mehr gerichtsfest.
Heute kommt der Classic-Rock-Stream via Tablet aus dem Internet und wird von dort auf den Bluetooth-Lautsprecher übertragen. Da wir mit der künstlichen Intelligenz noch nicht so weit sind (und nach Joseph Weizenbaum[3] auch nie kommen werden), wirds halt erstmal mit realer Dummheit versucht: Bei wiederholtem Drücken der Lauter-Taste gehts erstmal nicht weiter.
Mit OK bestätigen und sich über die Bevormundung aufregen, weil der tatsächliche Schalldruck Zimmerlautstärke noch längst nicht übersteigt, ist das eine. Darüber nachzudenken, dem Hersteller des Tablets eine Beratung über den Unterschied zwischen Steuern und Regeln anzubieten, das andere.
Was aber, wenn Ihr vorsätzlicher Tastendruck in den extrem großen Datenmengen ( ) externer Daten Ihres Krankenversicherers landet? Wenn Sie ein Hörgerät beantragen wird dieser Sie dann darauf verweisen, dass keine Leistungspflicht besteht, weil Sie Ihren Hörschaden vorsätzlich herbeigeführt haben?
Die Verbindung zum Internet besteht zwangsweise zum Streamen. Wissen Sie, welche Daten Ihre Streaming-App wem zur Optimierung Ihrer User Experience mitteilt?
Lösungsansatz: Ihre persönliche private Cloud (p2C) mit Hadoop.
Hadoop ist hervorragend geeignet, um unstrukturierte oder auch ganz unterschiedlich strukturierte Daten in großen Mengen erst einmal zu sammeln. Für den oben skizzierten Fall lassen Sie einfach eine App zur Geräuschmessung mitlaufen und streamen die db-Messwerte nebst Zeitstempel dort hinein. Zur Sicherheit automatisieren Sie die Aufzeichnung auch gleich via IFTTT[4] und legen das zugehörige Recipe zur Beweissicherung ebenfalls in Hadoop ab. So gelingt Ihnen der Nachweis, dass trotz Ihres OK kein schädigender Schalldruck jemals Ihre Trommelfelle erreicht hat.
Aber unterschätzen Sie nicht die Phantasie des zur Leistung Verpflichteten, wenn es darum geht nachzuweisen, dass keine Leistungspflicht besteht.
28.7.2011, Jethro Tull in Hanau; 4.12.2013, Black Sabbath in Frankfurt; 19.6.2015 AC/DC in Köln; 27.11.2015 Deep Purple in Frankfurt, Und Sie haben alle Konzerte über denselben Anbieter gebucht? Und dort mal in grauen Vorzeiten den Button Social Media aktivieren gedrückt? Ach so, Sie sind auch schon längst nicht mehr bei Facebook? Zitat aus den Datenschutzbestimmungen: Ist der Nutzer des Ticketshops kein Mitglied von Facebook, besteht trotzdem die Möglichkeit, dass Facebook die entsprechende IP-Adresse in Erfahrung bringt und speichert, soweit der Nutzer den Button Social Media aktivieren klickt. Besagter Ticketshop selbst liefert gemäß seiner Datenschutzbestimmungen keine personenbezogenen Daten an Dritte. Aber wie stellt die Quantologie fest: Alles hängt mit Allem zusammen. Wie wahr.
In den letzten Jahren waren Sie jedes Jahr zum MotoGP-WM-Lauf am Sachsenring, Tribüne T1, dort, wo sich die 130 db der MotoGP-Maschinen so richtig schön zwischen Tribüne und Boxengasse hochschaukeln? Als Stammkunde bietet der Veranstalter Ihnen mit Beginn des Ticket-Vorverkaufs schon automatisch Ihre präferierten Tribünenplätze an?
Dann sind Sie natürlich keinesfalls ein Kandidat für eine Versicherungsleistung zum Hörgerät!
Es sei denn, Sie könnten nachweisen, dass Sie schon immer bestmögliche Vorsorge getroffen haben, z.B. in Form einer individuell angepassten Otoplastik. Vergessen Sie Aufbewahrungspflichten, packen Sie die Kaufbelege für Ihren Gehörschutz in Ihr Hadoop, auch die aus dem letzten Jahrtausend.
Wie schriebt schon Terry Pratchett: Nur weil Du paranoid bist, heißt das nicht, dass sie nicht hinter Dir her sind.
[1] CIO Magazin 29.01.2016, http://www.cio.de/a/munich-re-baut-globale-big-data-plattform,3252016
[3] Joseph Weizenbaum, Die Macht der Computer und die Ohnmacht der Vernunft
[4] https://ifttt.com/